Zweckartikel aus den Statuten
I. Name, Sitz, Zweck
Art. 1 Name, Sitz
1. Der Pensionierten-Verband des Luzerner Staatspersonals ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern.
2. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Art. 2 Zweck
Der Verband bezweckt:
1. Wahrung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Luzerner Pensionskasse (LUPK), weiteren kantonalen Organisationen und anderen Personalverbänden.
2. Pflege der Kollegialität und Kameradschaft (Wanderungen, Ausflüge, Vorträge, gesellige Anlässe usw.)